12.10.2005
von Bettina Röhl
12.10.2005 - Cicero Online Exklusiv: So wie es aussieht, wird Angela Merkel die erste Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Kaum hat sie ihre „Koalition der neuen Möglichkeiten“ vorgestellt, wird ihr von SPD und CSU die Richtlinien-
kompetenz einer Bundeskanzlerin wieder abgesprochen. Schröder verdient Respekt für die Art und Weise seines schrittweisen Rückzugs aus der Politik.
Die „Viererbande“ hatte am Vormittag des 10. Oktober 2005 den Rubikon überschritten. Der Würfel sei geworfen: Angela Merkel, Edmund Stoiber, Gerhard Schröder und Franz Müntefering haben zu ihrem gemeinsamen Sturm auf Berlin angesetzt. Die Große Koalition soll’s sein. Die neue mutmaßliche Kanzlerin Angela Merkel präsentierte am Montag den aktuellen Verhandlungsstand der Großkoalitionäre in spe am Nachmittag auf einer Pressekonferenz. Sie und ihre Union seien zu einer Vernunftsliebe mit dem geborenen Gegner aus dem anderen Lager, der SPD, zum Wohle Deutschlands bereit. Franz Müntefering zog eine halbe Stunde später mit einer eigenen Pressekonferenz nach und bestätigte, dass er seine sich noch etwas zierende SPD bäldigst auf den schwarz-roten Teppich der Realität holen werde.
Zwei plus Sechs gegen Acht – das soll die zukünftige Arithmetik am Kabinettstisch sein. Rechts sitzen die Kanzlerin Angela Merkel, ihr Kanzleramtsminister ohne Geschäftsbereich sowie sechs Fachminister der Union, auf der linken Seite nehmen die acht Ressortchefs der SPD Platz, unter ihnen vielleicht der Vizekanzler Müntefering, falls Merkel ihn denn gemäß Art. 69.1 GG ganz und gar aus eigenem Kanzlerinrecht dazu ernennt. Das Ganze heißt – von allen Seiten vielbeschworen – gleiche Augenhöhe und ist gleichsam der Basis-Treueschwur, an dem man gemeinsam reichlich drei Wochen herumgedoktert hatte. Mitnichten ist dieses Vor-Vereinbarungswerk bindend, es handelt sich lediglich um eine Art symbolisches Verlöbnis als Startschuss für das mühselige Aushandeln des Ehe- oder Koalitionsvertrages. Man hat also lediglich beschlossen, dass man sich nun traut, sich in Koalitionsverhandlungen einzulassen, die am 17. Oktober beginnen und am 17.November abgeschlossen sein sollen.
Der Tag war ein gefundenes Fressen für die Medien. Endlich konnte der eine oder andere Journalist ohne jedes Obligo und jedes sachliche oder intellektuelle Risiko voll daneben zu hauen, drauf los spekulieren und philosophieren und mit vielen Stammtisch-Ernsthaftigkeiten brillieren. Auch die Demoskopen streuen wieder ihr Salz in die Mediensuppe: sie wissen nach jeder Mundwinkelbewegung von Merkel und jedem Augenbrauenzucken von Müntefering oder Schröders Einfahrt in eine Tiefgarage zu berichten, wen der bundesdeutsche Bundesbürger gerade in dem speziellen Moment als neuen Regierungschef präferiert. Die Webmaster der Medien haben seitdem Hochkonjunktur. Mit Flashtechnik und graphischen Spielereien präsentieren sie im Internet ministrable Personallisten und doch ist bisher nur viel heiße Luft hin und her geblasen worden. Was hat dieser Tag wirklich an handfesten Fakten gebracht, die wenigstens für die nächsten Wochen Bestand haben?
Merkel beschwört jetzt die „Koalition der neuen Möglichkeiten“ – das soll wohl Aufbruchstimmung, Dynamik, Aufschwung und Zukunft bedeuten. Den berühmten Ruck konnte sie damit bisher nicht auslösen. Sie weiß sicher, dass zu den Möglichkeiten auch die des großen Scheiterns einer großen Koalition gehört. Als besonders gekonnt, kann man Merkels ersten Quasi-Kanzlerin-Akt nicht bezeichnen, hielt doch die am Montag stolz präsentierte Vor-Vereinbarung keine 24 Stunden.
Die Richtlinienkompetenz
Sowohl von Seiten der CSU als auch von Seiten der SPD wurde ins Spiel gebracht, dass man unter der Vereinbarung, dass Merkel Kanzlerin sein soll, etwas ganz anderes sehen wissen will, als es dem herkömmlichen Verständnis von Kanzlerschaft entspricht.
Eine denaturierte, eine miniaturisierte Bonsai-Kanzlerin haben die anderen drei Gesprächsteilnehmer unter ihrer Kanzlerschaft verstanden, dies musste Merkel unmittelbar nach ihrem Etappensieg realisieren. Die im Grundgesetz geregelte Richtlinienkompetenz des Kanzlers, die nicht zur Disposition der Verhandlungspartner steht, und die mit dieser Richtlinienkompetenz verbundene, ebenfalls im Grundgesetz geregelte, Verantwortung solle Merkel nicht erhalten – das sei doch klar! Das nennt man den typischen Fall eines versteckten Dissenses.
Eilfertig wird sofort öffentlich hin und hergeredet, ob denn die Richtlinienkompetenz überhaupt praktisch wichtig sei. Lässig hieß es in den Medien, dass die Richtlinienkompetenz weit überschätzt würde. In anderen Medien geht man etwas moderater mit dem Grundgesetz um. In Art.65 ist ebenfalls – nicht zur Disposition der Koalitionäre gestellt – bestimmt, dass die Bundesminister innerhalb der ihnen vom Kanzler gegebenen Richtlinien selbstständig und in eigener Verantwortung handeln. Über Meinungsverschiedenheiten, so das Grundgesetz weiter, entscheidet die Bundesregierung, das Kabinett, das damit quasi eine eigenständige Körperschaft ist. Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte dieser Körperschaft, ist also deren Vorstand oder Geschäftsführer und ist dabei an die Satzung – im Grundgesetz Geschäftsordnung genannt – die sich die jeweilige Bundesregierung selber gibt, gebunden. Wie hoch das Grundgesetz diese Geschäftsordnung hebt, zeigt sich an der Tatsache, dass sie vor ihrer Wirksamkeit gar vom Bundespräsidenten genehmigt werden muss.
Wenn man dieses konzertierte Regelwerk des Art. 65 GG betrachtet, kann es keinen Zweifel daran geben, dass die Richtlinienkompetenz des Regierungschefs keine Kategorie ist, die davon abhängt, ob es eine Einparteien-Regierung, eine Vielparteien-Regierung, eine Große Koalition oder eine Koalition von groß und klein gibt.
Der Verfassungsabschnitt, der sich mit der Bundesregierung und darin mit dem Bundeskanzler befasst, passt auf eine einzige Buchseite und zwar in Gestalt der Art. 62-69 GG. Die einzige dort enthaltene Definition dessen, was einen Bundeskanzler überhaupt ausmacht, was ein Bundeskanzler ist, steht in dem genannten Art. 65: Die Richtlinienkompetenz ist danach das schlechthinnige und essentielle Merkmal, das einen Kanzler überhaupt ausmacht.
Dass es starke und dass es schwache Kanzler gibt, ist ein Selbstgänger. Dass es Kanzler gibt, die nicht aus sich heraus stark oder schwach sind, sondern weil sie mächtige Koalitionspartner benötigen, ist auch ein Selbstgänger, aber das alles hat nichts damit zu tun, dass man jetzt das Grundgesetz schon bei der Regierungsbildung traktiert – und dies gilt sowohl für Journalisten als auch erst recht für Politiker. Die Richtlinienkompetenz kann man Merkel gar nicht wirksam im Vorwege entziehen, weil sie im Grundgesetz steht. Man kann ihr die Ausübung später täglich schwer machen. Der äußerst streitbare Widersacher, der urbayerische SPD-Grande Stiegler, trat seiner wahrscheinlichen Bundeskanzlerin zur Seite, wobei er wohl weniger Merkel unterstützten wollte, als vielmehr – sozusagen von Lederhose zu Lederhose – seinem Erzfeind Stoiber eins auswischen wollte, wobei er diesen zu allem Überfluss auch noch mit Oskar Lafontaine verglich.
Merkel hat ihre Kanzlerschaft bekanntlich teuer bezahlt und ihre Union hat’s mitgemacht, indem die SPD das wichtigste aller Ministerien bekommen hat, nämlich das Finanzressort, und sieben bedeutsame, weitere Fachbereiche dazu. Damit haben beide Seiten übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, welchen Wert ein deutscher Bundeskanzler für sie hat.
Genauso wichtig wie die Verfassungsfrage an sich und wie das aus der Verfassung heraus fließende Recht des Kanzlers, im Fall der Fälle auf den Tisch zu hauen, ist natürlich auch die Symbolik. Ein Kanzler, der sich selber soweit in aller Öffentlichkeit erniedrigt, dass er auf seine Richtlinienkompetenz verzichtete, wird in den Augen der Öffentlichkeit und auch in den Augen seiner Wähler einen Ansehensverlust nicht vermeiden können.
Dass die SPD schon vor Beginn der Koalitionsverhandlungen damit droht, dass Merkel die große Koalition zerschlagen würde, wenn sie davon spräche von ihrer Richtlinienkompetenz Gebrauch machen zu wollen oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich machte, und von „eingeschränkter“, „ruhender“, nicht vorhandener, nicht sinnvoller Richtlinienkompetenz im Falle einer Kanzlerin Merkel spricht, beweist, dass das Verlöbnis vom vergangenen Montag nicht sonderlich viel taugt. Dass die CSU an der Beschneidung des noch gar nicht besetzten Kanzleramtes mitmacht, könnte darauf hindeuten, dass Merkel, die über keinerlei Hausmacht verfügt, innerhalb der Union zumindest keine geliebte Parteichefin und Kanzlerkandidatin ist, was natürlich auch dazu beiträgt, dass die SPD sich traut besonders kiebig vorzugehen.
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