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Christiansen vom 28. Januar

Von Tullius28. Januar 2007
Schrift:
Schuld und Sühne, Reue und Gnade "Sabine Christiansen", ARD, Sonntag 21.45 Uhr, mit Sabine Christiansen: "Gnade für Gnadenlose - zweite Chance für Mörder?" Mörder sind Protagonisten, Opfer bleiben Statisten im real existierenden Thriller. Daran änderte auch die Diskussion bei Sabine Christiansen wenig.
Schuld und Sühne, Reue und Gnade: Starke Begriffe in einem hochemotional aufgeladenen Diskurs über den rechtsstaatlichen Umgang mit RAF-Terroristen, ein Diskurs, der plötzlich wieder so erbittert geführt wird wie einst im Deutschen Herbst. Die Fernsehzuschauer jedenfalls waren sich einig: 91 Prozent votierten gestern Abend in der von Sabine Christiansen initiierten TED-Umfrage gegen eine vorzeitige Begnadigung der RAF-Terroristen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt. Während in der Berliner Redaktion die Telefonleitungen heiß liefen, debattierten im Studio Mahner und Warner leidenschaftlich aneinander vorbei: Michael Buback, Sohn des von der RAF ermordeten Siegfried Buback, Bettina Röhl, die Tochter der Terroristin Ulrike Meinhof, Gerhard Baum, ehemaliger Bundesinnenminister, Jörg Schönbohm, amtierender brandenburgische Innenminister, Michael Esper, Terroropfer des Anschlags in Djerba, und Notker Wolf, Abtprimas des Benediktinerordens. Es gehört zu den Gepflogenheiten von Talkshows, dass sie analytische Begriffsklärungen vermeiden, und so wurde planvoll verwechselt, was doch den Hitzekern der Diskussion ausmacht: die Gnade als ethische Kategorie und die Begnadigung als rechtsstaatlicher Routinevorgang. „Gnade ist unverdientes Verzeihen“, beharrte der Abt auf der christlichen Vergebungstheologie, „Gnade wird als Selbsttherapie einer traumatisierten Gesellschaft missbraucht“, konterte Bettina Röhl, „Gnade ohne Reue, ohne Entschuldigung bei den Opfern“ mochte sich wiederum Michael Buback nicht vorstellen. Die vorzeitige Begnadigung von Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt wurde zu einem Stück Symbolpolitik stilisiert, zur letzten Spielfläche einer gefühlten Gerechtigkeit jenseits institutionalisierter Buße. Dass Sühne aber niemals inhaltlich eingefordert werden kann, immer nur formal, sprengt die Grenzen des Rechtsempfindens auch aufgeklärter Demokratien. Nur mühsam laborierte sich Sabine Christiansen durch den Hindernisparcours einer Debatte, die Atavismen jenseits rechtsstaatlicher Wohlweislichkeiten aufbrechen ließ: Auge um Auge, Zahn um Zahn, solch alttestamentarische Vorstellungen sind tiefer verankert als die moderne Jurisprudenz es glauben machen will. Gnade den Gnadenlosen? Niemals, sagt Volkes Stimme. Schuld und Rache werden im juristischen Alltagsgeschäft zwar domestiziert zur Feststellung von Straftatbestand und Strafmaß, doch gleichzeitig bedeutet das eine Versachlichung und Formalisierung des Ungeheuerlichen, die unbefriedigend bleiben muss, so lange unbewältigte Traumata die Betroffenen beuteln. Dreißig Jahre nach dem Deutschen Herbst drängen daher Emotionen an die Oberfläche, die sich an einem nur notdürftig verdrängten Widerspruch zwischen Rechtsstaatlichkeit und Rechtsempfinden entzünden. Bei Sabine Christiansen entlud sich dieser Widerspruch in den Fragen: Kann vielfacher Mord aus ideologischen Gründen wirklich mit den Mitteln einer demokratischen Rechtsprechung gesühnt werden? Darf der Täterschutz und die Idee eines Rechts auf Rehabilitierung stärker gewichtet werden als die Rechte und die Gefühle der Angehörigen von Opfern? Gerhard Baum repräsentierte auf durchaus heikle Weise die demonstrativ leidenschaftslose und dennoch latent ideologische Sicht auf die Terroristen: Man müsse ihnen die Begnadigung gewähren, denn sie seien nicht anders zu behandeln als andere Mörder auch. Mit dieser Lesart hatte man einst den Terroristen den Status als politische Gefangene verwehrt, hatte kollektive Wut und kollektive Rachephantasien scheinbar gezähmt, aber auch den Mythos des politischen Kampfes auf reine Gesetzesverstöße heruntergebrochen. Dass das nicht ausreicht, um dem Phänomen gerecht zu werden, zeigte die Diskussion bei Sabine Christiansen überdeutlich. Eine emotional entkernte Interpretation des Terrorismus als Verbrechen wie jedes andere auch erschüttere nachhaltig das Vertrauen in den Staat, argumentierte Jörg Schönbohm. Das mag dem demokratischen Selbstverständnis der Rechtsprechung zuwiderlaufen, eine Tatsache bleibt es dennoch. Der Thrill der Begnadigungsdebatte ist die Perspektive eines Ermessensspielraums, in dem wenn nicht Rache, so doch Unversöhnlichkeit demonstriert werden kann – als Reaktion auf das hartnäckige Schweigen der Täter. Der eigentliche Thrill aber ist das Verbrechen selbst: monströs, übermächtig, irrational. Es war Michael Buback, der diesen Gedanken schließlich als Schizophrenie der Mediendemokratie auf den Punkt brachte: „Ich bin doch langweilig“, sagte er sarkastisch, „ein Mann, der um seinen Vater trauert. Schon in zwei Monaten wird vermutlich auf meinem Stuhl hier Brigitte Mohnhaupt sitzen – sie ist doch viel interessanter, so wie die Frage danach, warum brave Bürgerkinder zu Terroristen werden.“ Eine der wenigen Erkenntnisse des Sonntagabends, die ein Schlaglicht auf die Logik der öffentlichen Aufmerksamkeit wirft: Mörder sind Protagonisten, Opfer bleiben Statisten im real existierenden Thriller. Daran änderte auch die Diskussion bei Sabine Christiansen wenig.
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Keine Frage, der Schmerz und die Trauer der zu Opfern gewordenen Menschen bleiben regelmäßig auf der Strecke, besonders wenn es sich um Kapitalverbrechen handelt, das ist bedauerlich, und es wird dadurch nicht gemildert, daß es öffentlich wird. Gemildert wird es auch nicht durch die Haftdauer, neu geweckt wird es aber offenbar, wenn droht, daß die als Täter ausgemachten Menschen aus der Gefangenschaft direkt übergeführt werden in eine marktschreierische, von der Öffentlichkeit goutierte Rolle. Das aber ist eher Folge der Dynamik unserer teilweise verzerrten Mediengesellschaft, weniger ein Resultat der Interessen der zu entlassenden Häftlinge.

Bubacks Sohn reklamiert aus persönlichen Motiven eine Befindlichkeit, die darin gipfelt, daß er glaubt die RAF-Mörder hätten gegenüber „gewöhnlichen“ Mördern aus niedrigeren Motiven gehandelt; das ist einerseits sein gutes Recht, andererseits rächt sich hier womöglich - aus der Sicht der Opfer - der damalig ganz dezidiert geäußerte Anspruch der rechtsstaatlichen Sichtweise, indem Gericht und Bundesanwaltschaft ja eben ganz darauf abzielten die Morde der RAF-Täter als „gewöhnliche“ Kapitalverbrechen zu ahnden. Durch diese Sichtweise wollte man den ausdrücklichen Ansprüchen der RAF-Täter auf Anerkennung politischer Motive, auf Behandlung als Kriegsgefangene von vorneherein jeglichen Wind aus den Segeln nehmen. es sollte eben an keiner einzigen Stelle ein politischer Prozeß werden.

Mit dieser Vorgehensweise hat man IMHO aber auch dafür gesorgt, daß die gesellschaftspolitische Bedeutung der RAF jahrzehntelang nicht in die Diskussionen einer breiten Öffentlichkeit gerieten - sondern lediglich eine Marginalie im historischen Bewußtsein bildet.

Nun nutzen Mohnhaupt und Klar - jeder auf seine Weise - dieselben Automatismen desselben Rechtssystems, um wieder auf freien Fuß zu gelangen - dabei glaube ich durchaus, wie Bettina Röhl es ausdrückt - daß die gegenwärtige Öffentlichmachung dieser Vorgänge auch durch Kampagnen aus dem „linksliberalen“ Lager befördert werden.

Was ich sehr spannend auch heute finde - gute 30 Jahre nach Schleyers Tod, und mithin wohl dem Höhepunkt der RAF - noch immer interessiert sich offenbar niemand für die Rollen der damaligen Mord- und Entführungsopfer. Einzig vom Kabarettisten Georg Schramm hörte ich im September 2006 innerhalb seines Programms „Thomas Bernhard hätte geschossen“ eine wohl bitter ernst gemeinte Anspielung auf die Biographie Schleyers, der als SS-Offizier zusammen mit Heydrichs in Prag tätig war, dann in den Nachkriegsjahren sich zu einem ganz harten Vertreter der Arbeitgeber-Fraktion entwickelte, der u.a. mit Massen-Ausschließungen ja für ordentlich Zündstoff sorgte.

Hier besteht glaube ich auch noch Stoff für den Geschichtsunterricht: wer waren denn die opfer der RAF, welche gesellschaftlich bedeutsamen Rollen spielten denn Buback, Ponto, Schleyer, Lorenz, Herrhausen & Co.?

Jedenfalls halte ich es ebenso für einen Treppenwitz der deutschen Geschichte, daß z.B. Schleyer zu einer Art Märtyrer der BRD stilisiert wird, wie es eine traurige und bittere Realität unserer Gegenwart ist, daß, wenn man nur „publikumswirksam“ genug morden, schänden, brandschatzen kann, man dann medial interessant ist.

Mein Mitgefühl gehört den Opfern und ihren Hinterbliebenen, mein Verstand interessiert sich aber eben auch für die Rolle der Opfer als sie Täter waren.

Gruß, Christoph Berndt

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Christoph Berndt29.01.2007 | 00:00 Uhr

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