von Patrick Adenauer
Den Bundespräsidenten direkt wählen, alle Wahltermine zusammenlegen, ein Insolvenzrecht für Länder und Gemeinden – das fordert Patrick Adenauer. Der Enkel von Konrad Adenauer spricht für den deutschen Mittelstand und will eine umfassende Grundgesetzänderung.
Sechzig Jahre nach Verabschiedung unseres Grundgesetzes ist eine erneute Einberufung des Parlamentarischen Rates dringend nötig. Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates, zu dem auch mein Großvater gehörte, hatten 1949 nach den traumatischen Erfahrungen des Nationalsozialismus ein Grundgesetz geschaffen, das den Missbrauch der Macht verhindern sollte. Dank dieses Grundgesetzes und der sozialen Marktwirtschaft leben wir heute in einem der freiesten und gerechtesten Länder weltweit. Damit dies so bleibt, sind jedoch Korrekturen im Grundgesetz erforderlich. Denn es gibt inzwischen spürbare Fehlentwicklungen. Ohne Korrekturen droht unserem bewährten Gesellschaftsmodell durch Misswirtschaft und Nichtwähler der finanzielle Ruin und moralische Bankrott.
Wir Familienunternehmer – das sind rund 80 Prozent aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 20 Millionen Mitarbeitern – sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Wir fühlen uns nicht nur unseren Familien, sondern auch unseren Mitarbeitern verpflichtet. Wir denken daher nicht in Zeiträumen von Quartalsberichten oder einer Legislaturperiode – sondern möglichst eine Generation voraus. Wir haften auch langfristig für unser Handeln.
Wir sehen, dass in der Politik Handeln und Verantwortung nicht mehr selbstverständlich zusammengehören. Über Jahrzehnte hat unsere Gesellschaft weggeschaut, als unsere Abgeordneten eine Verschuldung auftürmten, die gegenüber jungen Menschen unverantwortlich ist. Das Wegschauen haben viele Wähler so verinnerlicht, dass die grassierende Politikverdrossenheit unsere Demokratie von innen heraus gefährdet. Unsere demokratische Gesellschaftsordnung ist finanziell und moralisch schwer angeschlagen. Die Therapie für beides: Änderungen im Grundgesetz.
Deshalb fordern wir Korrekturen, die allen Wählern mehr Verantwortung zurückgeben. Denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Derzeit haben die Wähler keinen Einfluss mehr auf die wirtschaftlichen Grundsatzentscheidungen in den Kommunen oder in den Bundesländern. Diese organisierte Verantwortungslosigkeit muss das Grundgesetz dringend neu regeln: So sollte sich jede Gebietskörperschaft aus Steuern und Abgaben finanzieren, die in seiner ausschließlichen Entscheidungsgewalt liegen. Dasselbe gilt für die Ausgaben: Kein Parlament sollte Ausgaben beschließen, die andere Gebietskörperschaften finanzieren müssen. Wir brauchen eine komplette Finanzautonomie. Wenn Handeln und Verantwortung zusammenbleiben, dann haben wir Wähler in unseren Kommunen, in unseren Bundesländern und im Bund wieder mit jeder Wahl die Möglichkeit, korrigierend einzugreifen. Das süße Gift von Mischfinanzierungen, mit seiner langfristig zerstörerischen Wirkung, kann so vermieden werden.
Die Verantwortung der Gebietskörperschaften für Einnahmen und Ausgaben wurde über die Jahre völlig verwischt. Die bisherige Regelung im Grundgesetz zur Verschuldungsbegrenzung wurde systematisch ausgehebelt. Inzwischen zahlt allein der Bund rund 40 Milliarden Euro pro Jahr nur an Zinsen. Das ist eine gigantische Umverteilung von uns Steuerzahlern hin zu den Bankaktionären. Ein völliges Verschuldungsverbot ist jedoch unrealistisch, weil es immer Fälle geben wird, die nur mit neuen Schulden zu lösen sind. Da aber solche Ausnahmen von denselben Parlamentariern zu genehmigen wären, die auch den Haushalt aufstellen, würde immer der Bock zugleich der Gärtner sein. Viel wirkungsvoller ist ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften. Unter der Voraussetzung, dass jede Gebietskörperschaft allein über ihre Einnahmen und Ausgaben entscheiden kann, sollte sie als letzte Konsequenz auch insolvent werden können. Zunächst haften die Gläubiger der öffentlichen Schulden, aber warum nicht danach auch die Einwohner der jeweiligen Gebietskörperschaft? Wählen oder Nichtwählen wird damit zu einer Frage der wirtschaftlichen Vernunft.
Und wenn eine Kommune dennoch nicht von der Droge weiterer Kredite lassen kann? Damit sie nicht wie bisher ungefragt der jungen Generation aufgehalst werden, sollten Eltern für jedes ihrer Kinder ein Familienwahlrecht erhalten. Und um die Eigenverantwortung eines jeden zu stärken und der staatlichen Einnahmefantasie Grenzen zu setzen, darf jeder Bürger mit Steuern und Abgaben der gesamten öffentlichen Hand maximal bis zur Hälfte seines Einkommens belastet werden.
Da inzwischen fast jede Landtagswahl zu einer Protestwahl gegen die Bundesregierung stilisiert wird, ist jede Bundesregierung gewissermaßen im Dauerwahlkampf. Für das eigentliche Regieren bleiben viel zu kleine Zeitfenster, die keine großen Entwürfe zulassen. Daher sollten alle Wahltermine auf einen Tag zusammengelegt werden. Dafür bietet sich der Tag des Grundgesetzes an: der 23.Mai. Sollten in einer Gebietskörperschaft vorzeitig Wahlen nötig werden, ergibt sich eine verkürzte Legislaturperiode bis zum nächsten allgemeinen Wahltag.
Um uns Wählern Korrekturmöglichkeiten an der vom Parlament beschlossenen Politik zu ermöglichen beziehungsweise um Themen zur Entscheidung zu bringen, die von den Politikern nicht aufgegriffen werden, sollten Volksabstimmungen in jeder Gebietskörperschaft, also auch im Bund, ermöglicht werden. Außerdem sollte der Bundespräsident, um dem wachsenden Einfluss der Parteien ein Gegengewicht zu geben, direkt von den Wählern gewählt werden.
All das wird unsere Demokratie kräftig beleben. Unsere Gesellschaft wird zugleich aufhören, immer mehr auf Kosten der jungen Generation zu leben. Rufen wir also wieder den Parlamentarischen Rat ein, um unser Grundgesetz zukunftsfähig zu machen. Die Großväter unseres Grundgesetzes hatten das ohnehin vorgesehen: Nach der Wiedervereinigung sollte es eine Überarbeitung des Grundgesetzes geben. Packen wir es an!
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