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Wie demokratisch ist unserer Wahlsystem?
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Wir haben nicht zu viel, sondern zu wenig Demokratie
von Hans Herbert von Arnim

In der Demokratie verläuft die politische Willensbildung von unten nach oben, so heißt es: Die Bürger wählen ihre Abgeordneten aus, und durch die Wahl der Parteien bestimmen sie die große Richtung der Politik.

In der Demokratie verläuft die politische Willensbildung von unten nach oben, so heißt es: Die Bürger wählen ihre Abgeordneten aus, und durch die Wahl der Parteien bestimmen sie die große Richtung der Politik. Zudem geben sie sich eine Verfassung und legen so die Grundstruktur der Demokratie und des sozialen, rechtsstaatlichen Bundesstaats fest. Da alle Staatsgewalt vom Volk ausgehe, herrsche Volkssouveränität.

Doch die Praxis sieht anders aus. Über die Geltung des Grundgesetzes konnten wir Deutschen nie entscheiden. Und von einer Wahl der Abgeordneten durch die Bürger, frei und unmittelbar, wie es das Grundgesetz verheißt, kann erst recht nicht die Rede sein. Bei uns bestimmen die Parteien, welche Personen ins Parlament kommen. Wen sie in sicheren Wahlkreisen aufstellen oder auf sichere Listenplätze setzen, der ist lange vor der Wahl bereits gewählt.

Dennoch nennen Verteidiger des Status quo wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse unsere Kombination von Erst- und Zweitstimmen „fair und gerecht“. Dazu ein Beispiel: Im Bundestagswahlkreis Hamm-Unna II, einem sicheren Wahlkreis der SPD, verlieren Laurenz Meyer (CDU) und Jörg van Essen (FDP) regelmäßig gegen Dieter Wiefelspütz. Das tut ihnen aber gar nicht weh, weil sie auf den Listen ihrer Parteien abgesichert sind und deshalb von vornherein feststeht, dass alle drei in den Bundestag einziehen. Wie in Hunderten anderer Wahlkreise ist der heftige Wahlkampf in Hamm-Unna II nur ein Scheingefecht, das über die wahre Natur unseres Wahlsystems hinwegtäuschen soll.

Innerhalb der Parteien ziehen wiederum die Berufspolitiker ihre Strippen. Parteifunktionen und kommunale Ämter, an denen Parlamentsabgeordnete wohlweislich auch auf regionaler und lokaler Ebene festhalten, erleichtern dies. Dem Bürger aber bleibt bei der scheinbaren Volkswahl nichts übrig, als das längst Entschiedene formal abzunicken. Die politische Klasse hat die totale Entmündigung der Bürger im eigenen Interesse fabriziert, und Politiker wie Thierse suchen das hinter vollmundigen Formeln zu camouflieren.

Welche Wirkung seine für eine Partei abgegebene Zweitstimme auf die Mehrheitsbildung hat, kann der Bürger meist ohnehin nicht abschätzen. Regierungen kommen bei uns durch Koalitionen zustande – aber erst nach der Wahl. Dies verlangt, seitdem die Linke auch im Westen in die Parlamente einzieht, wenn es nicht zur Großen Koalition kommt, immer häufiger drei Parteien. Dann will jede Partei erst mal ihre Klientel bedienen, sodass allgemeine Belange leicht auf der Strecke bleiben.

Zusätzlich ergibt sich ein demokratisches Dilemma: Entweder machen die Parteien vor der Wahl eine Koalitionsaussage. Dann drohen nach der Wahl hessische Verhältnisse. Oder sie halten sich alles offen. Dann wissen die Wähler nicht, was aus ihrer Stimme wird. Das Dilemma verschärft sich noch, weil im Bundesrat oft die Opposition dominiert. Stimmt sie einer Vorlage der Regierung zu, sind alle Parteien beteiligt, sodass der Wähler erst recht niemanden für die Entscheidung verantwortlich machen kann. Sagt die Opposition aber Nein, droht wieder die Blockade. Und diese Gefahr wächst, weil Enthaltungen in der Länderkammer als Nein gewertet werden. In Fünfparteiensystemen werden Enthaltungen, weil die Koalitionäre einer Landesregierung sich nicht einigen können, immer wahrscheinlicher. Wie aber soll ein Kanzler da noch Charisma entwickeln und die Bürger für notwendige Weichenstellungen begeistern, wenn er befürchten muss, spätestens im Bundesrat demontiert zu werden? Die Lähmung der Politik ist programmiert.

Wenn Demokratie Herrschaft durch das Volk und für das Volk ist, haben wir in Wahrheit keine. Berufspolitiker legen über die Fraktionsgrenzen hinweg nicht nur ihre finanzielle Ausstattung, sondern ihren gesamten Status selbst fest. Sie entscheiden in eigener Sache über die Regeln des Machterwerbs und Machterhalts, über das Wahlrecht und die Politikfinanzierung – und über die Verfassung insgesamt, ohne dass sie dafür noch zur Verantwortung gezogen werden können. Damit hat sich die Willensbildung verkehrt. Die politische Klasse hat die Souveränität usurpiert, und das Volk wird durch wohlfeile Formeln darüber hinweggetröstet. Die Täuschung gelingt zwar nicht immer und schon gar nicht auf Dauer, sie trägt aber umso mehr zur allgemeinen Verdrossenheit bei. Hier liegen Gründe für den Rückgang der Wahlbeteiligung sowie den massiven Mitglieder- und Vertrauensschwund der Parteien.

Das eigentliche Problem ist die Reformresistenz der politischen Klasse in eigener Sache, die ihre Allmacht nicht teilen will, erst recht nicht mit dem Volk selbst. Die Beseitigung der starren Wahllisten zum Beispiel hatte die Enquete-Kommission Verfassungsreform bereits 1976 empfohlen, und Prominente wie die Verfassungsgerichtspräsidenten Roman Herzog und Hans-Jürgen Papier wiederholen den Vorschlag in periodischen Abständen. Doch dazu kam es bisher ebenso wenig wie zur Einführung von Vorwahlen in Wahlkreisen, die Franz Müntefering vorgeschlagen hatte.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli das Bundeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt hat, wäre jetzt Gelegenheit für eine durchgreifende Reform, die die Parteien auf ihre grundgesetzliche Position, an der politischen Willensbildung des Volkes nur mitzuwirken, zurückführt und die grundgesetzliche Verheißung der Wahl der Abgeordneten durch das Volk erfüllt. Doch auch dieses Mal ist Skepsis angezeigt. Eine solche Reform lässt sich wohl nur durch Volksbegehren und Volksentscheid erreichen. Das bestätigen Volksgesetzgebungsverfahren in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern. Mittels direkter Demokratie ließe sich auch Volkssouveränität herstellen. Könnten die Bürger durch Volksbegehren und -entscheid das Grundgesetz ändern, könnte das Nichtgebrauchmachen von dieser Möglichkeit mit einigem Recht als Einverständnis mit der bestehenden Verfassung interpretiert werden. Doch gerade in der beabsichtigten Relativierung der Macht der politischen Klasse dürfte der tiefere Grund liegen, warum man sich im Bund gegen die Einführung direktdemokratischer Verfahren sträubt, obwohl sich in der Koalitionsvereinbarung ein dahingehender Passus findet. Letztlich helfen nur öffentliche Aufklärung über die wahren politischen Verhältnisse – und größter öffentlicher Druck.


Diesen Artikel finden Sie in der Ausgabe September 2008

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Hans Herbert von Arnim
Hans Herbert von Arnim lehrt an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.


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