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von Martina Fietz
„In Babyklappen kann unkontrolliert und unkontrollierbar alles abgelegt werden"
Christine Swientek, Adoptionsforscherin an der Universität Hannover
Mit der Einrichtung von Babyklappen und der Ermöglichung der anonymen Geburt sollte verhindert werden, dass Säuglinge ausgesetzt oder getötet werden. Hat sich diese Erwartung bestätigt?
In Babyklappen fanden sich bisher Kinder im Alter von einer halben Stunde bis zu 22 Monaten. Drei, fünf, sechs Monate alte Kinder sind keine Ausnahme. In Berlin und Dresden gab es jeweils ein getötetes Kind in beziehungsweise vor der Klappe, in Nordrhein-Westfalen wurde ein sterbendes Kind gefunden im Alter von drei bis fünf Monaten bei einem Gewicht und der Länge eines Neugeborenen. In Klappen kann unkontrolliert und unkontrollierbar alles abgelegt werden, was man/frau nicht haben will. Dass Mütter ihre Kinder nur in höchster Not verlassen, gehört zum Muttermythos.

Das heißt also Fehlentwicklung, statt Besserung der Lage?
Die Erwartungen der Anbieter dieser beiden Maßnahmen haben sich nicht erfüllt. Das war von Seiten der Fachleute auch nicht anders angenommen worden. Die Betreiber sind in der Regel gut meinende „Laien“, die sich auf den Gebieten der Kriminologie, der Psychiatrie und dem gesamten Themenspektrum rund um Kindesweglegung und Adoption betätigen. Neugeborenentötung folgt aber einer spezifischen Psychodynamik, die ein rationales Planen und das Inanspruchnehmen solcher Angebote ausschließt.

Was heißt das konkret für diejenigen, die Babyklappen und anonyme Geburt in Anspruch nehmen?
Es gibt in Deutschland seit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 keine offiziellen Statistiken mehr zur Neugeborenentötung. Sie werden statistisch subsumiert unter Tötungsdelikten an Kindern bis zu einem Jahr. Wir sind also auf Medienberichte angewiesen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass jede bekannt gewordene Kindstötung auch medial in Erscheinung tritt. Entsprechend können wir konstatieren: Die Zahl der Neugeborenentötungen liegt seit dem Jahr 2000, also seit der Zeit, da es Babyklappen und anonyme Geburten gibt, genau so hoch wie zuvor. Es hat also entgegen der Erwartungen keinen Rückgang der Zahl der Kindstötungen gegeben. Sie entsprechen genau denen der offiziellen Zählungen von vor 1998. Sie belaufen sich jährlich auf durchschnittlich 25 Fälle. Zum Vergleich: 1977 waren es 20, 1998 wurden 17 gezählt, der Höchststand allerdings wurde 2003 erreicht, als von 31 Fällen berichtet wurde.
Ebenso verhält es sich mit den Aussetzungen. Zwar ist die Zahl der Kindesaussetzungen noch schwerer zu ermitteln, da der Aussetzungsparagraph 221 im Strafgesetzbuch alle Ausgesetzten aller Altersstufen zählt und ausgesetzte Neugeborene oft nur dann „ein Thema“ sind, wenn es Besonderheiten gibt - in der Hochsaison im Inselstrandkorb oder in der so genannten Sauregurkenzeit.

Heißt das denn auch, dass Kindstötungen in Städten mit Babyklappen ebenfalls nicht rückläufig sind?
Von den bundesweit gleich gebliebenen Zahlen heruntergebrochen auf einzelne Städte muss festgestellt werden: Getötete Neugeborene finden sich zu etwa 50 Prozent in oder in der Nähe von Gemeinden, die Babyklappen oder anonyme Geburten anbieten oder beides, wie zum Beispiel Flensburg, Hamburg, Hannover, Berlin, Köln, Dresden, Erfurt, Stuttgart oder Karlsruhe. Die – immer schon vergleichsweise geringen – Zahlen haben sich auch regional gesehen nicht weiter verringert

Was gibt Ihnen die Sicherheit zu sagen, die in Babyklappe oder via anonyme Geburt frei gegebenen Kinder wären nicht doch ausgesetzt oder getötet worden?
Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Aber die hohe Wahrscheinlichkeit ergibt sich aus der Analyse der Zahlen einerseits und dem Wissen um die Psychodynamik der Tötung andererseits. Erstens: Seit 2000 wurden zwischen 400 und 600 Kinder durch Babyklappe und anonyme Geburt anonymisiert, das heißt, sie wurden zu Findelkindern gemacht. Das sind jährlich durchschnittlich 65 bis 100. Wären diese Kinder ohne die Angebote getötet worden, hätten wir vor dem Jahr 2000 erheblich höhere Tötungsraten gehabt.
Zweitens: Mütter, die ihre Kinder nach der Geburt töten, sind Frauen, die während der Schwangerschaft keinerlei Vorsorge getroffen haben, die in der Regel nicht einmal beim Arzt waren. Sie haben die Ereignisse weggeschoben, tatsächlich verdrängt, ignoriert oder passiv abgewartet. Sie sind nicht in der Lage – möglicherweise auch nicht willens -, sich mit der Schwangerschaft und Geburt aktiv auseinander zu setzen. Wenn das Ereignis dann in Person des Babys eintritt, wird es beseitigt in dem Sinne: Es gab kein Problem, es gibt auch jetzt kein Problem. Es sind Frauen, die sich Konflikten nicht stellen – und es sind gelegentlich Frauen, die die Tötung des Kindes im Vorfeld planen.

Befürworter der Babyklappe würden Ihnen da wahrscheinlich entgegenhalten, dass eben noch mehr dafür geworben werden müsse.
Das entspricht nicht der Persönlichkeitsstruktur dieser Frauen Die Inanspruchnahme von Klappe und anonymer Geburt erfordert ein erhöhtes Maß an Informiertsein, Aktivität, Konfliktmanagement. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird durch Babyklappe und anonyme Geburt keine Mutter von der Tötung abgehalten und kein Neugeborenes gerettet. Durch Werbung wird nur ein anderer Personenkreis angesprochen.

Sie beklagen moderne Findelkinder. Wären diese in ihren Familien geblieben, würden sie vielleicht in Extremsituationen leben und wären da in ihrem leiblichen und seelischen Wohl bedroht…
Es ist ein großes Vorurteil zu denken, diese Maßnahmen würden nur von den Personen genutzt, für die sie offiziell eingerichtet wurden, also Frauen aus der Unterschicht in großen Notsituationen. Das ist aber nicht der Fall. Da Babyklappen und anonyme Geburten unkontrolliert und unkontrollierbar sind, werden sie eben vielfach von jenen genutzt, die darüber informiert sind, zum Beispiel von Studentinnen.
Dabei ist doch völlig klar: Kein Elternteil muss Kinder behalten oder erziehen. Jedes Kind kann unabhängig vom Alter regulär zur Adoption frei gegeben werden. Es bedarf dazu keiner Klappe oder der anonymen Geburt. Die reguläre Form sichert dem Kind lebenslang seine eigene Geschichte, eine eigene Identität, und sie sichert den Eltern lebenslang im Rahmen einer offenen oder halboffenen Adoption die Möglichkeit, etwas über das Kind zu erfahren und später bei beiderseitigem Interesse Kontakt aufzunehmen. Die Freigabe zur Adoption ist problemlos, wobei leibliche Eltern – im Gegensatz zur Anonymisierung – sicher sein können, gut auch über Alternativen beraten zu werden.
Ihre Frage birgt die große Gefahr, dass die Initiatoren oder der Staat sich aufschwingen könnten zu bestimmen, wer Kinder haben darf und wer nicht. Der Endpunkt eines solchen Denkens wäre die Zwangssterilisierung von Menschen in problematischen oder extremen „asozialen“ Lebenssituationen.
Der Staat hat die Mittel, die Möglichkeiten und die Verpflichtung, auch solchen Familien mit aller professionellen Kraft zu helfen, sie im Interesse ihrer Kinder zu kontrollieren und ihnen im Notfall – wenn sie es trotz allen Aufwands nicht schaffen – die Kinder zu entziehen. In vorauseilendem Entscheiden kann unmöglich zur Inanspruchnahme von anonymisierenden Angeboten geraten werden („Leg’ dein Kind in die Klappe, damit du es in drei oder fünf Jahren nicht verwahrlosen lässt!“). In Deutschland verfügen wir über hinreichend legale Möglichkeiten, mit sozialen Problemen fertig zu werden. Sie müssen nur sachkundig und konsequent eingesetzt werden.

Können die Kinder aus der Babyklappe denn problemlos adoptiert werden?
Falls die beiden Maßnahmen, die in sich gesetzes- und verfassungswidrig sind, einigermaßen verantwortungsvoll ablaufen, erhalten die Kinder sofort einen Amtsvormund und werden unmittelbar nach ärztlicher Untersuchung in eine potentielle Adoptivfamilie gegeben. Diese Familie ist darüber informiert, dass die Aufnahme des Kindes bis zum Ablauf des ersten Jahres als vorläufig anzusehen ist, da die leiblichen Eltern das Recht haben, ihr Kind zurück zu fordern bis das zuständige Vormundschaftsgericht ihre Einwilligung in die Adoption ersetzt. Das geschieht nicht vor Ablauf von zehn bis zwölf Monaten. Von dieser korrekten Regelung (soweit man bei der Anonymisierung von „korrekt“ sprechen kann) weichen die meisten Anbieter ab. Ein jeder Initiator hat sich sein eigenes und eigenwilliges Konzept gemacht.

Was heißt das?
Meistens werden die Kinder zunächst für acht Wochen in eine so genannte Bereitschaftspflegestelle gegeben, die sie anschließend wieder verlassen müssen, falls sich die Mutter oder die Eltern bis dahin nicht gemeldet haben. Den Kindern wird somit nach der Trennung von der leiblichen Mutter eine weitere Trennung nach acht Wochen zugemutet – die sichere Grundlage zur Entwicklung eines Urmisstrauens.
Wir wissen von mehreren Initiativen, dass die so gewonnenen Findelkinder zunächst nicht dem Staat, also dem Ordnungsamt, Jugendamt, Vormundschaftsgericht, gemeldet werden und dass sie entsprechend auch keinen Vormund erhalten. Es gibt sie offiziell also nicht. Diese Kinder – insbesondere wenn sie aus Klappen stammen, die niemand außer dem Betreiber selbst kontrolliert – sind in hohem Maße gefährdet.

Was heißt das?
Kinderhandel! Für ein gesundes, hellhäutiges Neugeborenes werden in Deutschland zwischen 10.000 und 25.000 Euro bezahlt. Auch dieser Aspekt wird von uns Kritikern seit sechs Jahren deutlich benannt – wobei wir niemanden konkret des Kinderhandels bezichtigen.

Es gibt von Seiten der FDP eine Anfrage an die Bundesregierung, wie die Erfahrungen mit diesen Einrichtungen zu werten sind. Was ist damit geschehen?
Im Mai 2007 richtete die FDP-Fraktion des Bundes eine “Große Anfrage” an die Bundesregierung zum Themenkomplex Babyklappe und anonyme Geburt. Dabei scheint die FDP davon auszugehen, dass sie es mit einem geordneten, durchorganisierten und vernetzten Thema zu tun hat, in dem alles zwar nicht gesetzlich geregelt ist, aber doch ordnungsgemäß abläuft. Dem ist nicht so. Eine jede geburtshilfliche Abteilung kann anonyme Geburten durchführen – unberührt von den Fragen der Weiterführung dieser Aktion und den Folgen für Mütter und Väter und vor allem Kinder. Und ob Wohlfahrtsverband, Kloster, Kindergarten, Pfarrhaus, Privatperson, Jugendhilfeverein, jeder kann eine Babyklappe eröffnen. Da es keine gesetzlichen Regelungen gibt, gibt es auch im Vorfeld keine Genehmigungsverfahren und im Verlauf der Aktion keine Kontrollen.
Um eine Pommesbude zu eröffnen, bedarf es in Deutschland ein Mehr an Genehmigung und Aufsicht. Tierheime haben strengere Bedingungen bei der Abgabe und Aufnahme von jungen Hunden oder Katzen als Klappen bei der „Entgegennahme“ von Kindern. Diese Bedingungen scheinen in der FDP und allen anderen Parteien wenig bekannt.
Die Anfrage jedenfalls wurde vom Bundesjustizministerium zum Bundesfamilienministerium weitergereicht, das Ende Juni 2007 eingestehen musste, dass es „derzeit keine aktuellen Erkenntnisse“ habe. Sie ging dann an die Länderministerien, von denen allenfalls zwei sich je intensiver mit dem Thema befasst hatten. So wird die Große Anfrage der FDP wohl unbeantwortet bleiben.

Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass die Bundesregierung und die Landesregierungen das Thema wegschieben?
Die Betreiber von Babyklappen und die Anbieter der anonymen Geburt werben mit ihren Maßnahmen für Babyrettung: „Lieber ohne Identität geboren, als tot auf dem Müll.“ Gleichzeitig suggerieren sie, besonders frauen- und mütterfreundlich zu handeln: „Hilfen für verzweifelte Frauen in höchster Not.“ Beide Stichworte: Babyrettung und Hilfen für Mütter in Not sind emotional in der Bevölkerung sehr hoch angesiedelt. Wer als Politiker gegen Klappe und anonyme Geburt ist, muss sich noch immer unterstellen lassen, verzweifelte Mütter und gefährdete Kinder seien ihm gleichgültig – bis hin zu der Aussage, dass sie den Tod von Kindern billigend in Kauf nähmen. Das übersteht kein Politiker, jedenfalls fürchtet er es.
Diesen Mechanismus kennen Politiker auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene. Sie wähnen sich in einer Zwickmühle und stecken deshalb lieber den Kopf in den Sand, als endlich aktiv zu entscheiden und zu handeln.

Was ist Ihrer Ansicht nach der bessere Weg als Babyklappe und anonyme Geburt?
Bessere Wege, die rechtlich korrekt sind und niemandem lebenslange Schäden zufügen, schlagen wir Kritiker der Szene seit Jahren vor: Durchforstung der Gesetze im Hinblick auf zu schließende Lücken und vor allem eine kritische Bestandsaufnahme der kommunalen und freien Angebote der Jugendhilfe, des Beratungswesens und der Frauen- und Mütterpolitik. Es gibt Städte, die bewusst auf Klappen verzichten und stattdessen eine 24-Stunden-Telefon-Hotline eingerichtet haben, durch die Frauen kompetent von Fachleuten, wie Hebammen oder Sozialarbeiterinnen beraten werden.
Frauen benötigen eine gute Beratung zu Zeiten, in denen sie sich unsicher fühlen. Frauen möchten oft zunächst anonym bleiben, wenn es um ihre Probleme geht. Anonyme Beratung ist seit Jahrzehnten gang und gäbe und kein Problem in der Sozialarbeit. Frauen beziehungsweise Eltern, die ihr Kind nicht behalten wollen oder können, können dieses problemlos zu einer regulären Adoption freigeben. Dazu bedarf es nur zweier kurzer Termine, wenn keine umfassende Beratung gewünscht wird. Möglicherweise muss diese Form der Hilfe in der Bevölkerung noch bekannter gemacht werden.


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Martina Fietz
Martina Fietz war von 2004 bis 2010 Parlaments- Korrespondentin von Cicero.


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