Dieses Bild ist leider nicht mehr verfügbar
picture alliance

Contra - Die Vermögenssteuer gefährdet Arbeitsplätze

Die unter anderem von der SPD geforderte Reichensteuer bedroht die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland, sagt Wirtschaftswissenschaftlerin Caren Sureth. Egal, wie man obere Einkommensklassen zur Kasse bittet: Zusätzliche Besteuerung wäre nicht nur kompliziert umzusetzen, sondern auch wachstumsgefährdend

Autoreninfo

Caren Sureth ist Wirtschaftswissenschaftlerin an der Universität Paderborn. Dort hat sie den Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre inne

So erreichen Sie Caren Sureth:

Die Besteuerung von Wohlhabenden ist wieder einmal Gegenstand politischer Diskussionen. Im Kern steht hierbei die Frage, ob Reiche genug zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Vorschläge gibt es viele: die Wiederbelebung und Umgestaltung der Vermögensteuer, die Einführung einer Vermögensabgabe, die Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer und des Abgeltungssteuersatzes.

Selbst wenn man für eine umfassendere Umverteilung ist und zudem den zusätzlichen Finanzierungsbedarf des Staates anerkennt, muss doch genau analysiert werden, wer demnach „reich“ ist und was im Detail besteuert wird. Einkommen und Vermögen sind dabei zu unterscheiden. Einkommen kann konsumiert oder zum Aufbau von Vermögen, etwa in Form von Unternehmensbeteiligungen, genutzt werden. Aus Vermögen kann dann wiederum weiteres Einkommen erzielt werden. Neben angespartem Einkommen ist es außerdem möglich, durch Schenkungen und Erbschaften Vermögen aufzubauen.

Besteuert werden sowohl das erwirtschaftete Einkommen als auch Vermögens­zuwächse aus Schenkungen und Erbschaften. Diese Besteuerung unterliegt sozialpolitischen Normen: Durch den progressiven Einkommensteuertarif zahlen Bezieher höherer Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ mehr Steuern als Steuerpflichtige unterer Einkommensklassen.

Gleichzeitig wird die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer beschnitten – im Sinne eines Strebens nach mehr Chancengleichheit. Eine Erbschaftsteuer mit breiter Bemessungsgrundlage, moderaten Steuersätzen und klugen Stundungsregeln erscheint dabei jedoch vertretbar. Studien zeigen, dass die Befürchtung, die Erbschaftsteuer sei insolvenzgefährdend, sich nicht bestätigen lässt. Allerdings kann eine negative Wirkung auf die Wettbewerbs- und damit Überlebens­fähigkeit von Unternehmen nicht ausgeschlossen werden, wenn die Erbschaftsteuersätze deutlich erhöht und Betriebsvermögen – anders als derzeit – steuerlich einbezogen werden.

Bemängelt wird, dass nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen zu ungleich verteilt ist. Offensichtlich war nach dieser Auffassung die Besteuerung der Vermögenszuwächse in der Vergangenheit unzureichend, um dem gesellschaftlichen Umverteilungswunsch und weiteren öffentlichen Aufgaben gerecht zu werden. Korrigiert der Gesetzgeber dies, indem das Vermögen durch eine Vermögensteuer wieder „verkleinert“ wird, wird im Ergebnis nachträglich eine weitere Einkommen-, Erbschaft- oder Schenkungsteuer erhoben.

Auch wenn eine Vermögensteuer als attraktives verteilungspolitisches Instrument angesehen wird, gibt es doch Detailprobleme: Kann ein Betroffener die Vermögensteuer nicht aus seinem Einkommen begleichen, muss Vermögen und damit die Basis für späteres Einkommen abgebaut werden. Dieser Substanzverlust verringert dann wiederum die zukünftige Einkommensteuer. Das Vermögen umfasst zudem nicht nur liquide Mittel, sondern auch Grundstücke und Anteile an Unternehmen. Diese müssten eventuell veräußert oder aufgelöst werden, um Steuerschulden zu begleichen. Besonders problematisch sind dann wirtschaftliche Situationen, in denen ein Unternehmen keine Gewinne erzielt.

Darüber hinaus ist die Bestimmung des tatsächlichen Wertes von Vermögen problembehaftet. Hierzu wäre der Marktwert des Unternehmens, also der Betrag, der bei einer fiktiven Unternehmensveräußerung erzielt werden kann, zu ermitteln. Da dieser Wert jedoch geschätzt werden muss, kann Sachvermögen über- oder unterbewertet sein, während Geldvermögen eindeutig im Wert festliegt. Die vom Verfassungsgericht in diesem Kontext geforderte Gleichbehandlung aller Vermögensarten stellt den Gesetzgeber schon seit Jahren vor schier unlösbare Probleme. So führen auch die reformierten erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungsverfahren immer noch zu erheblichen Bewertungsunterschieden bei Grundstücken und zwischen Unternehmen verschiedener Branche, Rechtsform und Größe.

In der politischen Diskussion werden die hier angedeuteten Probleme als Randerscheinungen abgetan. Tatsächlich ist jedoch durchaus zu klären, wie man diese Art der Besteuerung, jenseits der Frage, ob sie gerecht oder nicht gerecht ist, überhaupt handhaben kann.

Seite 2: Verfassungsrechtlich höchst bedenklich

Die Einführung einer Vermögensteuer würde schließlich erfordern, fast alle Doppelbesteuerungsabkommen Deutschlands mit anderen Staaten zu ändern, um – angesichts der vermögensteuerlichen Freistellung von ausländischen Betriebsstätten und Beteiligungen – unerwünschte Ausweichreaktionen und Verlagerungen von Vermögen ins Ausland zu verhindern. Bereits die Diskussion über die Einführung einer Vermögensteuer hat hier zu bemerkbaren Bewegungen geführt. Solche Kapitalverlagerungen führen zu ungleichen Kostenstrukturen zwischen verlagerten und inländischen Unternehmen, was letztlich einen Kostendruck auf die inländischen Löhne bewirken kann. Auch vor diesem Hintergrund ist daher anzuzweifeln, ob das mit der Vermögensteuer angestrebte Belastungs- und Verteilungsziel erreicht werden kann.

Das steuerpflichtige Vermögen besteht bei einem zurzeit diskutierten Freibetrag von einer Million Euro zu 70 Prozent aus Unternehmensvermögen. Das Aufkommen aus einer Vermögensteuer kollabiert somit fast vollständig, wenn unternehmerisches Vermögen ganz oder weitgehend von der Vermögensteuer freigestellt wird, um auf diese Weise den Mittelstand zu schonen, wie dies zum Beispiel von der SPD gefordert wird. Dies dürfte zudem verfassungsrechtlich höchst bedenklich sein.

Auf die großen Probleme und Risiken bei der Gestaltung und Erhebung einer Vermögensteuer haben viele Staaten reagiert. In Europa findet man sie nur noch in Frankreich, Liechtenstein, Norwegen und einigen schweizerischen Kantonen. Darüber hinaus haben Island und Spanien zeitlich begrenzt eine Vermögensteuer eingeführt.

Da auch das Aufkommen aus einer Erbschaftsteuer, wenn sie nicht extreme Risiken für den Standort Deutschland bedeuten soll, nur geringfügig erhöht werden kann, liegt der Schluss nahe, eine erhöhte Besteuerung der Wohlhabenden – wenn dies eine politische Setzung ist – in erster Linie über eine Reform der Einkommensteuer umzusetzen.

Wenn Einkommen höher besteuert werden soll, muss allerdings politisch klar kommuniziert werden, wer davon betroffen ist, denn es findet bereits jetzt eine erhebliche Umverteilung statt (fünf Prozent aller Steuerpflichtigen tragen 40 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens, die obersten zehn Prozent tragen 53 Prozent). Wird der politischen Forderung nach einem zusätzlichen Aufkommen von circa 15 Milliarden Euro gefolgt, so ist wichtig zu wissen, dass eine Besteuerung der „Reichen“ über die Einkommensteuer bedeutet, dass Steuerpflichtige bereits ab einem Einkommen von 70.000 Euro dem derzeit politisch propagierten zukünftigen Höchstgrenzeinkommensteuersatz von 49 Prozent unterworfen werden müssten. Um das angestrebte Aufkommen zu generieren, müsste zudem die Abgeltungs- und Körperschaftsteuer um etwa fünf Prozent erhöht werden.

Die Behauptung, ein gesetztes Aufkommen könne lediglich durch die Belastung „extrem Reicher“ erzielt werden – gegegenenfalls sogar ohne dabei unternehmerisches Vermögen zu belasten – ist schlichtweg falsch. Die Mittelschicht muss sowohl bei einer Vermögensteuer- als auch bei einer Einkommensteuerlösung mitbezahlen, wenn das gewünschte Aufkommen erzielt werden soll.

Angesichts des enteignenden Charakters jeder Substanzbesteuerung (Vermögensteuer oder Vermögensabgabe) und der aufgezeigten Probleme muss dabei besonders genau geprüft werden, ob dieser Zugriff gerechtfertigt ist. Eine Vermögensteuer ist im deutschen Steuersystem nur dann akzeptabel, wenn – ähnlich wie in Island – ein außergewöhnlicher Notstand des Staates einträte, in dem eine weitere Verschärfung der Ertragsbesteuerung das erforderliche Aufkommen nicht generieren könnte. Derzeit in Deutschland von einer solchen Notlage zu sprechen (die Steuereinnahmen sind derzeit so hoch wie nie), ist jedoch absurd.

Unabhängig davon, ob eine Reichenbesteuerung über die Einkommensteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer oder Vermögensteuer erfolgt, steht zu befürchten, dass im Zuge der aktuellen Diskussionen die Errungenschaften der Unternehmenssteuerreformen der letzten 20 Jahre, die wesentlich zur Verbesserung der Qualität des Standortes Deutschland beigetragen haben, geopfert werden. Eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen hat gravierende unerwünschte Verteilungs- und Budgeteffekte, auch für spätere Generationen. Die Einführung einer Vermögensteuer wäre hier sicherlich die schlechteste Option. Solange sich die Haushaltslage nicht wesentlich verschlechtert, etwa durch eine gravierende Verschärfung der Eurokrise, sind die diskutierten Steuererhöhungen wachstums- und arbeitsplatzgefährdend.

Bei älteren Beiträgen wie diesem wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.