Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz stehen Beteiligte und Beobachter beim Einzug der Richter im Foyer vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster / dpa

AfD-Urteil - „Politisch kann man sogar von einem Erfolg der AfD sprechen“

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat entschieden, dass die AfD vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft werden darf. Im Interview ordnet Mathias Brodkorb, Autor eines viel beachteten Buches über den Verfassungsschutz, das Urteil ein.

Autoreninfo

Ben Krischke ist Leiter Digitales bei Cicero, Mit-Herausgeber des Buches „Die Wokeness-Illusion“ und Mit-Autor des Buches „Der Selbstbetrug“ (Verlag Herder). Er lebt in München. 

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Mathias Brodkorb ist Cicero-Autor, SPD-Mitglied und war Kultus- und Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Kürzlich ist sein vielbeachtetes Buch „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Erfüllungsgehilfe der Politik“ im zu Klampen Verlag erschienen. 

Herr Brodkorb, das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz zu Recht als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft wird. Überrascht Sie das Urteil?

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Tomas Poth | Mo., 13. Mai 2024 - 15:16

Das Neutalitätsgebot der Hoheitsträger wird mit diesem Urteil ein weiteres mal untergraben.
Es wird seit langem ein gesinnungspolitischer Kampf der Altparteien gegen die AfD geführt.
Es ist ein Kampf gegen unsere Demokratie, ein Kampf für das EU und Nato-Vasallentum, daß, am Horizont aufziehend, durch einen Kampf für die islamische Unterwerfung ergänzt werden wird (Kalifat und Scharia).
Deutschland wird zerlegt.

Gerhard Lenz | Mo., 13. Mai 2024 - 16:10

Antwort auf von Tomas Poth

Kalifat, Aladins Wunderlampe, fliegende Teppiche.... Dazu: NATO-Vasallentum, und immer noch keine keine Hinwendung zu Freund Putin in Sicht.

Der übliche Schmarren.

Haben Sie den Text nicht gelesen? Die AfD hat Grund zum Feiern!

Klaus Funke | Di., 14. Mai 2024 - 14:58

Antwort auf von Gerhard Lenz

Wischen Sie sich mal den Schaum vom Mund, Sie linksgrüner Knecht. Die AfD wird gewählt, dass Ihnen der Blutdruck durch die Decke schießt. Ein Verbotsverfahren hat nach den Pleiten gegen die NPD keine Chance. Es ist vorbei, Lenz. Man wird die Wähler und Sympathisanten nicht los. Druck erzeugt immer Gegendruck. Das ist nicht nur in der Physik so. Wir im Osten wählen die AfD so oder so. Ich denke in Sachsen 35 + und in Thüringen ebenso. Wir haben nämlich dieselbe staatliche Scheiße schon mal erlebt. Noch vor 35 Jahren gab es hier Honecker und Mielke, Stoph und Günter Mittag, so wie es jetzt hier Faeser, Haldenwang und Scholz gibt. Es wird Zeit, den Besen zu nehmen. Sie kennen das doch noch, Lenz, damals, als Sie noch beim bewaffneten Schutz und Schild dienten. Vergessen? Sie Knilch haben keine Zukunft, Ihnen geht wie damals die Luft aus...

Fred M. | Di., 14. Mai 2024 - 15:10

Antwort auf von Gerhard Lenz

Veronika der Lenz ist da!

Müsste man die Person nicht anzeigen?
Erstmal wegen der Sprache und Beleidigungen, - für den Anfang.

Diese Jahreszeit benutzt das gleiche Vokabular und die Methoden der Diffamierung - wie die AFD!

D.h. die Jahreszeit ist von der selben maßlosen Deutschen Medaille, - die Rückseite sozusagen, kein Kompromiss, nur Vernichtung und Aggressivität!

Ich erkenne jetzt - warum dieses Land zu Grunde geht …
Ich erkenne jetzt auf was die Redewendung der Hässliche Deutsche gründet …

Ich sehe Anzeichen für den Jahres-Zeitenwechsel. Gott sei Dank.

Darauf Salute!
Darauf freue ich mich!

Hans Willi Wergen | Mo., 13. Mai 2024 - 21:19

Antwort auf von Tomas Poth

Der 2. Satz von Ihnen Herr Poth stellt sich noch viel schlimmer dar, denn diese AFD war in den Augen der etablierten Parteien schon zu Luckes Zeiten rechts, und da ging es "nur" um die Griechenlandhilfen.
Sie kämpften also von Anfang an gegen Windmühlenflügel, und das wird auch so bleiben.
Die ganze Farce mit diesen Gerichtsverhandlungen wird im Moment natürlich nur wegen den anstehenden Wahlen veranstaltet. Das Urteil stand vorher schon fest. Es wurden weder die 480 Beweismittel der AFD anerkannt, noch wurden seitens des Gerichts Beweise vorgelegt, wonach diese Partei als rechtsextremistisch eingestuft werden darf. Was soll auch dabei herauskommen, wenn eine Innenministerin und ein Verfassungschutzpräsident zusammen kuscheln, und die größtenteils Regierungshörigen Medien lustvoll zuschauen.
In diesem Land spielt sich eine riesengroße Schweinerei ab, und ich kann nur eines sagen: Stürmt dieses Jahr zu Millionen an die Wahlurnen und nehmt wenn möglich den "Blauen" Stift.

Kurt Janecek | Di., 14. Mai 2024 - 15:02

Antwort auf von Tomas Poth

Schon im Gründungsjahr 2013 der AfD wurden die Parteimitglieder damals schon als Nazis eingestuft obwohl es keinerlei Anzeichen dazu gab.
Wer den Wertegang der AfD verfolgt hat dem muss bewusst sein, dass es hierbei nur um einen rücksichtslosen Kampf gegen eine Konkurrenzpartei im konservativ-liberalen Parteienlager geht von Anfang an.
Alles was möglich ist wird gegen diese Partei ins Gefecht geführt sogar Filme aus der Nazizeit mit den Aufmärschen von Nazi-Gruppen.
Weil ich bereits die Parteisatzung der AfD gelesen habe und deren Wahlprogramme ebenfalls lese sowie Parlamentsdebatten und Reden dieser Leute mir anhöre, kann ich durchaus diese Partei einschätzen.
Die Aggressionen gegen diese Partei sind maßlos, übertrieben und unehrlich.
Mich überzeugen die Maßnahmen gegen diese Partei nicht.

Gerhard Lenz | Mo., 13. Mai 2024 - 15:26

Die andererseits nicht wirklich überrascht. Mal wieder wird relativiert, was anderswo als eindeutig verstanden wird. Und das heißt im vorliegenden Fall, im Klartext: Der Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Glaubt Herr Brodkorb wirklich, in der AfD-Parteizentrale würden jetzt die Sektkorken knallen? Fast schon erstaunlich, wie er dieses Urteil einordnet: Der von ihm erkannte "Zeitfaktor" setzt (nur) den VS unter Druck; dass am Ende Erkenntnisse stehen könnten, die das "Prädikat" erwiesen extremistisch rechtfertigen, scheint er fast schon auszuschließen - auch wenn er es nicht sagt. Denn im Grunde hält Herr Brodkorb wohl Herrn Haldenwang und den VS für eine größere Gefährdung für die Demokratie, als die AfD - Warnungen vor den Rechtsextremisten (oder von mir aus Rechten) habe ich jedenfalls von ihm seit langem nicht mehr gelesen. Und am Ende bestätigt das Urteil eben doch den VS - was nicht im Sinne eines Autors sein kann, der diesen doch ganz abschaffen möchte.

Enka Hein | Mo., 13. Mai 2024 - 15:29

....werte Herren Brodkorb und Krischke und das ganze ohne Schaum vorm Mund.
Journalismus wie ich ihn mag.
Cicero halt.

Henri Lassalle | Mo., 13. Mai 2024 - 15:30

Ich habe die AfD immer verteidigt, weil sie eine Partei ist und mittlerweile zur politischen Landschaft gehört, so wie alle anderen. In Deutschland sind "extrem rechte" Parteien und Bewegungen (ich nenne sie rechts-national) immer noch mit Schwefelgeruch behaftet, obwohl es in der AfD unzählige vernünftige, demokratiebewusste Kräfte gibt. Irritierend sind allerdings einige Personen der AfD, ihre Kontakte zu Russland - das geht gar nicht. Aber sagt das etwas über die gesamte Partei aus ?

Zu Russland, zu China, zu .... gehen gar nicht. Warum, Herr Lasalle? Alle Brücken abreißen halten Sie für eine Lösung? Nein, die Lösung ist ein deutsches Kalifat, da braucht es keine anderen Meinungen mehr. Ich denke, BK Schröder hat da eine andere Meinung, aber was ist der schon gegen Sie?

Grundsätzlich möchte ich einmal folgendes dazu sagen. Es gibt in jeder der Blockparteien Personen, die sich z. T. sogar verfassungsfeindlich verhalten. Es gibt in jeder Partei Personen, die Andersdenkende auf übelste Weise beschimpfen. Habe mir eine Liste dieser Beschimpfungen und Verächtlichmachung Anderer angelegt und archiviert.
Nur werden leider immer wieder Aussagen dieser einen neuen Partei, die bisher noch gar nicht in politischer Verantwortung war, herangezogen.
Das Land in den Abgrrund geführt haben bis jetzt nur Politiker der Parteien SPD/CDU/CSU/GRÜNE/LINKE und FDP. Diese Parteien sind dabei, die Demokratie zu zerstören. Allerdings wird das niemals auch nur ansatzsweise bemängelt.
Wenn es die AfD nicht gäbe, müßten die geannten Parteien sich einen neuen Sündenbock suchen. Ohne einen solchen könnten sie Ihren schmutzigen Weg zur Diktatur nicht fortsetzen.

Romuald Veselic | Mo., 13. Mai 2024 - 15:37

Was nicht alles gibt, im besten D aller Zeiten...

Schon diese Aussage dürfte man als extremistisch bezeichnen, denn diese Polit-Aussage einer sehr unfähiger Ex-Politikerin, nicht den Tatsachen entspricht. Ergo - Falschaussage. Oder bewusst gelogen.

Es reicht, wenn man nur die aktuelle Kriminalität sieht. Wie sie rasant ansteigt u Unglück produziert.

Was braucht man mehr?

Manchmal verdächtige ich mich selbst, dass ich nicht mehr in diese Welt passe. Welche Konsequenzen zeichnen sich für mich ab? Soll ich um Sterbehilfe beantragen oder die Parteien der Ampel weiter nicht wählen?
Ich wählte sie nie, seit dem ich in D bin u deshalb fühle mich bestätigt, dass ich immer richtig handelte.

Anderseits die bisherigen Gerichtsurteile & Entscheidungen, die sozio-politische Lage im Lande kein Deut besser machten. Siehe die täglichen Polizeimeldungen & Berichte.

Albert Schultheis | Mo., 13. Mai 2024 - 15:47

Allerdings was interessieren die juristischen "Spitzfindigkeiten" des Gerichts einen Haldenwang? Der hat verlautbart, "die Sonne scheint!" Und jetzt geht er erstmal in den Biergarten und zischt einige Halbe! Für einen notorischen Hypertoniker der Stoff, den er braucht, wie ein Junkey der Schuss! Aber auch die Rotten der "Qualitätsmedien" feiern unisono: "Sieg über den Faschismus!" und "AfD verbieten!" - Das Bonmot "AfD töten!" war ja nie ein Problem für ein deutsches Oberverwaltungsgericht! Man will die AfD mit aller Gewalt in die Illegalität treiben - und die verabreichten Dosen der Zersetzung wirken!
Es ist unbestritten, dass die Väter des Grundgesetzes nur den „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ kannten, obwohl sie gerade den Faschismus überlebt hatten. Was auch sonst?
Heute gilt dieser Volksbegriff bereits als Ausweis für eine faschistische Gesinnung! Irgendwo dazwischen ist der polit. Diskurs nach Vulgär-RotGrün abgebogen! Wo sitzen also heute die wahren Verfassungsfeinde? Wo?

Davon gehe ich nicht aus.
Die Werte sprechen eine andere Sprache.
Christlich, bürgerlich, humanistisch geprägt, wollten sie vmtl. genau diese "Wurzeln" verstetigen zu einer GRUNDLAGE, wie Kant sie im Kopf gehabt haben könnte.
Gibt es einen Volksbegriff der "reinen Vernunft"?
Ich nehme Vernunft ja gerne als Ableger zu "Zunft", das "was man zusammennehmen" kann, weniger die Ableitung "es ziemt sich".
Hoffentlich haben in der "Kommission" für das GG nicht nur Pre/ussen gesessen.
Es ergibt sich nämlich aus einer solchen Grundlage auch so etwas wie eine kulturelle Ethnie, Menschen leben nicht nur zusammen, sie lieben auch zusammen.
Wenn ich denn geneigt bin, so etwas wie "essenzielle Existenzen" anzunehmen, dann ergibt das einen Kosmos, nicht im Sinne der Beliebigkeit, sondern der Ähnlichkeit im Großen und Ganzen.
Erkennen, respektieren und verständigen.
Auf keinen Fall ergibt es Verfügbarkeit.
Ich habe keine Ahnung, wem ich Morgen begegne, einem Alien oder Nachbarn?:)
"Seid ohne Furcht"

Es wird ja doch ab und an erklärt, die Bundesrepublik Deutschland besitze keine Verfassung, aber dann doch vielleicht eine Sammlung von Maximen des Handels, die zur Grundlage des Handelns aller Bundesbürger und vom Prinzip her auf Wunsch auch Aller werden kann?
Zumindest im Sinne einer Annäherung, eines Versuchs.

Lesen Sie doch mal das Grundgesetz! Dort wird Ihnen der "Adressat", Das Deutsche Volk, mehrfach begegnen an signifikanten Stellen. Und daneben steht alles drin: "Niemand darf wegen seiner Rasse, Religion, ...!" Sorri, den ganzen neo-woken Dünnpfiff braucht es nicht. Aber benutzen Sie mal heute die Bezeichnung "Das Deutsche Volk" unter rotlinksgrünen Wokeisten! Dann werden Sie viel Spaß haben, kann ich Ihnen sagen. Ich wurde auf Demos der SPD von linken AntiFasten schon tätlich angegriffen. Die ziehen sofort den Schluss: Volk = völkisch! Secundum non datur! Sowas lernt man in den AntiFa-Medresen. Und was den Kant anbelangt - also mein Kant hätte mit dem Begriff Volk überhaupt kein Problem, ähnlich den Vätern des GGes, obwohl er den Begriff völkisch" noch dar nicht kennen konnte. Denn er war trotz aller Vergeistigung ein Mann der Vernunft, vertraut mit realen Lebensbezügen und natürlich ein Mann, dem Pflichtgefühl und Verantwortung zentrale Begriffe waren.

Hans Jürgen Wienroth | Mo., 13. Mai 2024 - 16:14

Ich kann Ihren Optimismus über das Urteil und seine Auswirkungen leider nicht teilen. Bereits der Großteil der heutigen Veröffentlichungen (ich will es nicht Nachrichten nennen) zu diesem Thema zeigt, wie einseitig und vollkommen entgegengesetzt zu dieser Urteilsinterpretation die Medienmeldungen sind. Da wird fast einhellig von einem großen Erfolg für den VS gesprochen. Die Politik holt gleich die „scharfen Schwerter“ der Parteienfinanzierung und des Verbotsverfahrens heraus.

Es ist wie bei den Correctiv-Berichten über das Potsdamer Treffen: Ganz gleich, was Wahrheit ist, die Märchen werden weiter „berichtet“. Da ist der Vertrauensverlust der Bürger in viele Medien doch nachvollziehbar.

Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Durch die heutige Berichterstattung steht Haldenwang jedoch unter mächtigem Druck, die nächste, schärfere Stufe auszurufen. Spätestens dann wird es für alle Staatsdiener, auch die a. D., ernst in diesem Rechtsstaat.

Volker Naumann | Mo., 13. Mai 2024 - 16:16

Die Urteilsbegründung wird man wohl abwarten müssen, aber mehr als: "schön, dass wir wieder mal darüber gesprochen haben" ist an harten Fakten doch bisher nicht erkennbar.

Das Ganze kommt einen fast vor wie bei Faust:

Da steh' ich nun, ich armer Tor,
Und bin so klug als wie zuvor!
Heiße Magister, heiße Doktor gar,
Und ziehe schon an die zehen Jahr'
Herauf, herab und quer und krumm
Meine Schüler an der Nase herum –
Und sehe, daß wir nichts wissen können!

Wer nun tatsächlich vom Urteil profitiert,
wird wohl erst die Zukunft weisen, im jetzigen Zustand können wohl beide Seiten erst mal innehalten. Man wird es sehen, welche anderen anhängigen Verfahren weiter laufen und wie?

MfG

Jens Böhme | Mo., 13. Mai 2024 - 16:36

Nach Urteilverkündung äußerte sich Haldenwang. Der Verfassungsschutz ist ein Inlandsgeheimdienst. Ich möchte nicht tagtäglich politische Wasserstandsmeldungen eines Geheimdienstes im Radio oder Fernsehen hören bzw. im Internet oder in der Zeitung lesen. Es sei denn, der Geheimdienst ist die Regierung.

Manfred Sonntag | Mo., 13. Mai 2024 - 17:05

„Der neue Faschismus der keiner sein will" (Ullrich Mies) schreit laut: “Haltet den Dieb“. Es ist jetzt ganz deutlich, Hans- Ullrich Jörges (ehem. Stern) hat die schnüffelnde und verleumdende Behörde vollkommen berechtigterweise als "Gestapo 2.0" betitelt. Diese Herrschaften, also Polizei und Geheimdienst haben in den Coronajahren bewiesen in wessen Tradition sie stehen: Jagden mit Autos auf Bürger, friedliche Bürger mit Gewaltorgien überziehen und die Installation des Blockwart- incl. Denunzianten-Systems. Auch ideologisch sind alle 5 grünen Blockparteien knallhart auf faschistischen Kurs. Denn Identitätspolitik ist die Ideologie der Entmenschlichung & Diskriminierung. Auch die Machthaber werden wieder in Gesetzestexten wieder "ermächtigt". Und ihren neuen "F...." haben sie in der WHO und ihrem Tedros auch wieder gefunden welchen sie jetzt schon wie einen Gott anhimmeln und alles unterschreiben, auch wenn es den eigenen Untergang bedeutet. Da will die Justiz nicht hinderlich sein!

Tina | Mo., 13. Mai 2024 - 17:06

Thomas Poth, treffend gesagt und deshalb werde ich als CDU Mitglied bei der nächsten Wahl die Afd wählen

Stefan Jarzombek | Mo., 13. Mai 2024 - 18:13

"Das Gericht sagt auch, der Verfassungsschutz dürfe deshalb „in keiner Weise“ auch nur den Eindruck erwecken, die AfD sei eine erwiesen extremistische Partei. Das nämlich wäre in der derzeitigen Situation verfassungswidrig."
Trotzdem höre ich allerorts die AfD sei rechtsextrem.
Offensichtlich eine Falschbehauptung.

Ingofrank | Mo., 13. Mai 2024 - 19:39

Das mag eine Debatte unter Juristen & Verfassungsrechtler auslösen und der „Staatsfunk“ wird ein übrigen dazu tun, um entsprechende „Haltung“ zu zeigen. (Die Berichterstattung in der heute Sendung soeben, wurde das Urteil als Riesen Erfolg gefeiert)
Die Frage ist nur, wie reagiert der Souverän an der Wahlurne bei den anstehenden EU & LT Wahlen ? Glaubt er an die „Häutung“ der etablierten Parteien ? Oder „bockt“ der Wähler mit einem „jetzt erst recht ?
Die Wahrscheinlichkeit das die, die den etablierten Parteien eben NICHT die anstehenden Problem Bewältigungen zu trauen, erst recht eine Protestwahl anstreben ist sehr hoch. Ob dann eine linke sozialistische Partei (BSW) dann das Ventil sein wird, scheint mir zumindest im Osten, bei weitem nicht ausgemacht & mehr als fraglich durch die sozialistischen Segnungen bis 89. im Unterschied zu „Old Bunt Germany“
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Ingofrank | Mo., 13. Mai 2024 - 19:41

Das mag eine Debatte unter Juristen & Verfassungsrechtler auslösen und der „Staatsfunk“ wird ein übrigen dazu tun, um entsprechende „Haltung“ zu zeigen. (Die Berichterstattung in der heute Sendung soeben, wurde das Urteil als Riesen Erfolg gefeiert)
Die Frage ist nur, wie reagiert der Souverän an der Wahlurne bei den anstehenden EU & LT Wahlen ? Glaubt er an die „Häutung“ der etablierten Parteien ? Oder „bockt“ der Wähler mit einem „jetzt erst recht ?
Die Wahrscheinlichkeit das die, die den etablierten Parteien eben NICHT die anstehenden Problem Bewältigungen zu trauen, erst recht eine Protestwahl anstreben ist sehr hoch. Ob dann eine linke sozialistische Partei (BSW) dann das Ventil sein wird, scheint mir zumindest im Osten, bei weitem nicht ausgemacht & mehr als fraglich durch die sozialistischen Segnungen bis 89. im Unterschied zu „Old Bunt Germany“
Warten wir’s ab,
Mit besten Grüßen aus der Erfurter Republik

Wolf | Mo., 13. Mai 2024 - 20:14

Irgendwann wird man die AfD verbieten. Nur die Gerichte sind eben noch nicht dafür gut genug besetzt.
Das Uteil beweist, dass man gerade dabei ist, die Demokratie in Deutschland zu Grabe zu tragen.
Grund: Der linjksgrünwoke Irrsinn duldet keine Opposition. Die CDU ist keine Oppsition. Haldenwang ist ein vermerkelter Parteisoldat. Daher ist die CDU für Leute, die auf eine Politikwende hoffen, einfach nicht mehr wählbar.
Dieses Urteil ist eine Schande für Deutschland. Man kann nur hoffen, dass der Wähler sich nicht für dumm verkaufen lässt. Die rote Sarah freut sich. Und Maaßen? Dem wird, sollte er ein wenig Erfolg haben, dasselbe blühen wie der AfD.

A.W.Mann | Mo., 13. Mai 2024 - 20:39

Vertrauen in die Justiz ? 4 Jahre Corona haben gereicht, dass bisschen Restvertrauen vollständig zu verlieren. Die drei kommenden Landtagswahlen sind die letzte, wenn auch schwache Hoffnung, dass sich ein Verbleib in Schland noch lohnt.
Bei schönen Wetter ist es für mich ein Ritual Montags vor der Demo einen Eisbecher zu essen, die Zahl der deutschsprachigen Konsumenten wird jede Woche ein wenig kleiner, ob dies bis zum Stimmzettel durchdringt, ist für mich die entscheidende Frage ?
Sollte auch dies schiefgehen, dann verbleibt nur viel Spaß zu wünschen. Die Hoffnung auf den Frühling am kleinen Berg auf einem rollenden Wagen mag ich nicht teilen wollen, da bin ich halt weg. Was steht in schmiedeeiserner Schrift an dem V..Gerichtshof.. in Halle, wo der Prozess gegen den Thüringer AFD Chef geführt wird, geschrieben.: Jedem das .....,,
Und die Jubelarien eines Rensing oder.Müller-Vogg kann ich auch anderswo lesen, das www macht es möglich und die Realität umzingelt einen nicht ganz so arg.

Gerhard Lenz | Mo., 13. Mai 2024 - 20:40

..dass man in diesem Forum die Entscheidung des OVGs Münster richtig finden darf?

Während man gleichzeitig die Einschätzung des Herrn Brodkorbs, der nun mal seinen ganz persönlichen, prinzipien-schwangeren Konflikt mit dem VS austrägt, nicht unbedingt teilen muss?

Oder liege ich falsch? Ist das etwa unerwünscht?

Ausgerechnet bei Kritik an den Einschätzungen jenes Autors, der doch sonst so vermeintlich (?) vehement für möglichst unbegrenzte Meinungsfreiheit - zuweilen selbst in Grauzonen - eintritt, kommt die Löschtaste zum Einsatz?

Es darf nur gesagt werden, was inhaltlich gefällt?

Wie soll man da noch glauben, dass es sich beim Betreffenden tatsächlich um aufrichtigen Einsatz für das Recht auf freie Meinung handelt, wenn er dermaßen dünnhäutig regiert, aber andererseits selbst kräftig austeilt?

Ich empfehle Ihm die Lektüre des Artikels ..."Nachdenken über Cicero" bei "Endstation Rechts..." Da wo er sich den Ruhm erwarb, von dem er heute noch zehrt...

Hubert Sieweke | Mo., 13. Mai 2024 - 21:38

Ich habe das sehr interessante Buch von Herrn Brotkorb zu diesem Thema intensiv gelesen und begann zu verstehen, auf welchem Klavier dieses Amt spielt. Mittlerweile suchen 4.000 Mitarbeiter flächendeckend auch die geringsten Nebensächlichkeiten, vor allen bei AFD Mitgliedern, um der Politik, hier den IMin gerecht zu werden.
Ramelow wurde 30!!!! Jahre beobachtet, von einigen Gerichten bestätigt, bis das BVG diesen Unsinn beendete, indem es Urteilte, das BfV hätte verfassungswidrig 30 Jahre lang operiert. Alles müsste vernichtet werden.
Herr Brotkorb ist nicht nur ein profunder Kenner der Materie, sondern hat auch die Gabe, unvoreingenommen deutlich zu machen, welche Fehler das BfV begeht und welche Aspekte bei Gericht wichtig sind.
Das traurige ist, dass die Massenmedien und das StaatsTV von KLATSCHE für AFD etc. schreiben. Verstehen sie es nicht, oder wollen sie es nicht verstehen, lieber Claqueure bleiben. Danke CICERO.

Armin Latell | Mo., 13. Mai 2024 - 21:48

und nicht in einem Gesinnungsstaat. Klingt in meinen Ohren irgendwie sarkastisch, auch wenn ein Herr Brodkorb sowas sagt. M.M.n. leben wir schon mitten drin, im totalen Gesinnungsstaat. Mindestens zweierlei Recht und Maß nach politisch erwünschtem Bedarf inklusive. Beispiele muss ich keine mehr nennen.

Kai Hügle | Mo., 13. Mai 2024 - 22:22

Sie bemühen sich nach Kräften, Ihr Hase-Igel-Narrativ aufrechtzuerhalten und die glatte juristische Niederlage in einen politischen Sieg für die AfD umzudeuten. Das hat durchaus Unterhaltungswert, ja sogar fast etwas von Comical Ali, und dennoch ist Ihre Leserschaft, mit wenigen Ausnahmen, ähnlich zerknirscht wie die Herren Boehringer und Reusch von der Klägerseite. Ich glaube, die Ciceronen bräuchten heute eher ein bisschen Haudrauf-Schreibe a la Jens Peter Paul, keine entrückt-hilflos wirkenden Erklärungen über einen vermeintlichen politischen Sieg.

Hervorheben möchte ich noch zwei Dinge, die das OVG ausdrücklich festgestellt hat:

1) Die AfD wurde zu Recht als Verdachtsfall eingestuft.
2) Der Verfassungsschutz hat nicht aus parteipolitischen Motiven gehandelt.

Auch das eine schallende Ohrfeige für alle jene, die diese Behörde bzw. ihre Leitung für politisch gesteuert bzw. "irre" halten.

Urban Will | Di., 14. Mai 2024 - 14:27

Antwort auf von Kai Hügle

sind, die Sie „hervorheben“ wollen, dann war das in der Tat ein voller Erfolg für die Blauen. Denn auch Sie werden in der Lage sein, „Verdachtsfall“ (das ist man schnell) und „klar erwiesen“ zu unterscheiden.
„Verdachsfall“ ist man bei einem Bankraub schon, wenn die Täter über einen stolpern, wenn sie aus der Bank rennen...
Und das mit der gerichtlichen Feststellung, Haldenwang und seine Truppe hätten „nicht aus parteipolitischen Motiven“ gehandelt, ist ein netter Witz.
Was hätten die Richter denn sonst „feststellen“ sollen? Wie hätten sie dies denn begründen sollen?
Ich gehe mal davon aus, dass Faesers Weisungen an ihren Schoßpudel nicht öffentlich oder per schriftlicher Weisung, etc. kamen. So blöd ist sie dann doch nicht.
Aber Sie können ja gerne glauben, dass der liebe Haldenwang gänzlich unabhängig und überparteilich handelt. Vielleicht – auch wenn sie ihn nicht mögen – hören Sie sich mal dessen Vorgänger an, wie der über diese Witzfigur urteilt. Finden Sie leicht im Netz.

Nein, man wird als Partei eben nicht einfach so ein "Verdachtsfall". Das muss gut begründet sein, und das OVG hat klargestellt, dass der VS "hinreichend verdichtete Umstände" nachweisen konnte, die eine solche Einstufung rechtfertigen. Dazu gehört u.a. die Überzeugung des Gerichts, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die Menschenwürde bestimmter Gruppen und gegen das Demokratieprinzip richten.

Maaßen ist der Vorsitzende einer Splitterpartei, der hin und wieder in irgendwelchen obskuren Plattformen wirres Zeug von sich gibt. Wenn der Haldenwang kritisiert, zeigt dass nur, dass das BfV in guten Händen ist.

Hubert Sieweke | Di., 14. Mai 2024 - 17:01

Antwort auf von Kai Hügle

wenn Sie sich die Pressemitteilung genauer lesen und nicht aus der Tagesschau zitieren? Das OLG hat dem BfA und ihrem Meister die von Hr. Brotkorb genannten Einschränkungen. Versuchen Sie doch, diese Dinge zu verstehen.

Thomas Hechinger | Mo., 13. Mai 2024 - 22:56

„Wir leben schließlich in einem Rechts- und nicht in einem Gesinnungsstaat.“
Als Tatsachenbehauptung taugt dieser Satz nicht, als Sollbeschreibung schon.

Achim de Jong | Mo., 13. Mai 2024 - 23:25

Angenommen, nur mal angenommen, es,wäre ein Attentat auf Haldenwang geplant, und nur mal angenommen, ich könnte durch Weitergabe von Informationen dieses Attentat verhindern, so würde ich schweigen. Ich halte den Verfassungsschutz für übergriffig und unfähig und demokratiefeindlich. Anstatt gefähliche Gewalttäter aufzuspüren ist er mit der Gesinnungskontrolle der Bürger beschäftigt. Auf einen solchen Dienst ist gepfiffen. Wer sich vom sogenannten Verfassungsschutz anheuern lässt, um die Mitmenschen auszuschnüffeln, ist ein Charakterlump.

Ulrich Wurzbacher | Di., 14. Mai 2024 - 08:02

aber natürlich erwartbar, dass ich im ÖRR nicht einen einzigen differenzierten Beitrag dazu gehört / gesehen / gelesen habe. Es wurde als großer Erfolg der "Demokratie" gefeiert.

Dorothee Sehrt-Irrek | Di., 14. Mai 2024 - 08:51

die AfD mehr als skeptisch zu sehen.
Die Nähe zu Abstammung ist mir zu groß, die Nähe zu Zustimmung zu gering.
Ich empfehle den Abschnitt bei Wiki zum Begriff Ethnie, der den Unterschied in der Betonung von Ethnie oder Demos aufzeigt.
Nun leben wir nicht in einer Ethnokratie, sondern in einer Demokratie.
Der Volksbegriff einer Demokratie, auch eines Nationalstaates weicht ab von dem einer Ethnie und daraus erwachsenden Nation.
So meint Ethnie zwar nicht unbedingt die Blutszugehörigkeit, evtl. aber eine gleichgeartete Strenge der Zugehörigkeit.
Eine solche Herleitung finden wir doch wohl im Faschismus.
In der Monarchie hatte die Adelszugehörigkeit ff. evtl. einen ähnlich bindenden und ausgrenzenden Charakter.
Demos BETONT demgegenüber den gesellschaftlichen Charakter von Zugehörigkeit im Sinne von Zustimmung.
Aber auch das kann der Ausgrenzung dienen, der von Andersdenkenden?
Religionen sind ebenfalls Gruppen, die zu Ausgrenzung neigen?
Offene GESELLSCHAFTEN, auch nach Innen.
Toleranz

Chris Groll | Di., 14. Mai 2024 - 09:17

Herr Brodkorb, schätze Ihre Artikel immer sehr.
Allerdings diesen letzten Satz würde ich nicht uterschreiben. Sie sagen: "Wir leben schließlich in einem Rechts- und nicht in einem Gesinnungsstaat."

In meinen Augen leben wir nämlich schon seit längerer Zeit NICHT mehr in einem Rechtsstaat, sondern in einem Gesinnungsstaat. Das zeigt sich in der Exekutive sowohl als auch in der Judikative (denke da an Polizeieinsätze gegen Andersdenkende oder Gerichtsurteile der letzten Jahre.)
Noch ein Satz zu Herrn Haldenwang, der sinngemäß sagte: Über Köln und Münster lacht die Sonne. Dem möchte ich hinzufügen: Über Deutschland die ganze Welt.

Klaus Funke | Di., 14. Mai 2024 - 11:47

Dieses Urteil bedeutet den Abschied vom Rechtsstaat. Es gibt ihn nicht mehr. Auf Deutsch, wir sind eine Lumpendemokratie der Parteien, die sich den Staat zur Beute gemacht haben. Da helfen alle Lügen von der Rettung der Demokratie nichts. Auch die ist mit diesem Urteil abgeschafft. Das Problem aber ist: Wir wird man die Wähler und Sympathisanten der AfD los? Antwort: Überhaupt nicht. Im Gegenteil, das Urteil hat sie vermehrt, statt sie zu verringern oder abzuschaffen. Das Volk solidarisiert sich immer mit den zu Unrecht Gescholtenen. Die Wahlen im Herbst finden statt und dann wird Richtstatt gehalten. Freilich denken Haldenwang und Konsorten, der Esel Volk ist geduldig u. vergisst. Falsch. Nach der Wende ist man im Osten nicht mehr so dumm wie die Landsleute im Westen. Die Haldenwang und Feaser haben keine Zukunft. Sie sind Gesinnungsknechte und Lumpengesindel. Wir werden sie nach Hause schicken wie Honecker, Mielke & Co. - wir im Osten wählen AfD. Je mehr man sie piesackt, desto mehr.

Zitat Funke: Wir wird man die Wähler und Sympathisanten der AfD los?

Frage: Wie wurde man die Mitglieder und Sympathisanten der NSDAP los, die nicht strafffällig waren und Krieg und/ oder Gefangenschaft überlebten?

Richtig. Aus vielen wurden über Nacht gute Demokraten, meist innerhalb der CDU, oder stramme Kommunisten und noch bessere, anti-faschistische SED-Mitglieder.

Nächste Frage, mit direktem Bezug zu Herrn Funke - der weiss schon, wieso:
Wie wurde man jene los, die sich im SED-Staat mit der Partei bestens verstanden, dort studieren durften und noch heute über ihre "Offizierskarriere" prahlen?

Richtig: Sie wurden über Nacht, zum Teil jedenfalls, zu strammen Anti-Kommunisten und AfD-Wählern.

Ernst-Günther Konrad | Di., 14. Mai 2024 - 12:48

Dennoch Danke Herr Brodkorb für eine erste Einordnung dieses Urteils. Ja, auch habe jahrelang mit der Rechtsfigur des "Anfangsverdachtes" unzählige Ermittlungsverfahren begonnen und nicht selten, wurde aus dem Anfangsverdacht ein dringender Tatverdacht, aber dem gegenüber standen auch nicht wenige Verfahren, die der StA vorgelegt wurden mit dem Schlussvermerk, das sich ein Tatverdacht nicht erhärtet hat oder nicht begründen ließ und die Verfahren wurden eingestellt oder erst gar nicht eröffnet. Und einige Verfahren wurden auch seitens des Gerichtes zur Anklageerhebung abgelehnt, weil das Gericht keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Verurteilung sah. Das alles ist vergleichbar mit dem Richterspruch des OVG, dass quasi sagt, das BVS kann mit geringen Anhaltspunkten einen Verdacht annehmen und darf deshalb auch mit seinen gesetzlich zugestandenen Mitteln ermitteln. Nur, und das ist die Frage, wie lange? Bis dahin werden immer mehr unbewiesener Behauptungen öffentlich aufgestellt.